Unternehmensgründung

Internationale Unternehmen, die sich in Deutschland geschäftlich engagieren wollen, haben viele Fragen zu klären:

Unternehmen, Gründung, Hamburg

  • Wo bekomme ich die notwendigen Marktinformationen?
  • Welche Unternehmensart empfiehlt sich für mein Vorhaben?
  • Welche Rechtsvorschriften sind in meinem Geschäftsfeld zu beachten?
  • Wie finde ich geeignete Büro-, Lager- oder Produktionsflächen?
  • Wie kann ich qualifiziertes Personal finden?
  • Wie erhalte ich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?

Wir haben für alle diese Fragen Spezialisten und wo erforderlich, werden externe Experten eingeschaltet. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zu Ihrer nächst gelegenen Repräsentanz oder zum Team "Internationale Investitionen" in Hamburg auf. Die umfassende Information vor Ort z.B. hinsichtlich Visa-Erteilung wird alle späteren Schritte erleichtern.

Visum für den Geschäftsbesuch in Hamburg

Geschäftsleute aus Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen für den Geschäftsbesuch in Deutschland häufig ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden muss. Hierfür benötigen Sie entweder ein Einladungsschreiben von uns oder ein Einladungsschreiben durch sonstige, in Hamburg ansässige Firmen.

Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland

Um ein Visum zu bekommen, ist der Nachweis einer Krankenversicherung in Deutschland erforderlich. Eine Krankenversicherung können Sie direkt in Ihrem Heimatland abschließen. (Incoming-Krankenversicherung für Besucher, Touristen & ausländische Expats)

Unterbringung in Hamburg

Ob Sie ein Hotel oder ein Appartement für Ihren Hamburg-Aufenthalt mieten, hängt von der Dauer Ihres Besuches ab. Eine Reservierung können wir für Sie vornehmen.

Notwendige Dokumente bei der Firmengründung

Welche Dokumente bei der Firmengründung benötigt werden, hängt davon ab, ob eine natürliche oder eine juristische Person die Firma gründen soll.

Natürliche Person:

  • Reisepass
  • Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare


Juristische Person:

  • Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft im Original mit beglaubigter Übersetzung
  • Absichtserklärung der Inhaber (Gesellschafter) zur Gründung einer Firma in Hamburg, mit namentlicher Nennung des zukünftigen Geschäftsführers
  • Eventuell Vollmacht eines Beauftragten zur Übernahme von Stammkapital der neuen Firma, falls nicht alle Gesellschafter nach Hamburg kommen
  • Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare

Beteiligte bei Firmengründungen (teilweise optional)

Bei der Gründung einer Firma in Deutschland kann auch die Beratung durch uns die Mitwirkung verschiedener Experten nicht ersetzen. Dies können sein:

Rechtsanwalt

  • Beratung über die rechtlichen Voraussetzungen einer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland/Hamburg
  • Entwurf eines Gesellschaftsvertrags
  • Suche eines zulässigen Firmennamens
  • Entwurf eines Geschäftsführervertrags
  • Vorläufiger Firmensitz unter der Adresse des Rechtsanwalts


Steuerberater

  • Beratung über steuerliche und handelsrechtliche Aspekte
  • Erstellen einer Eröffnungsbilanz
  • ggf. Abschluss eines Beratungsvertrages


Notar

  • Notarielle Beurkundung der Firmengründung
  • Antrag zur Eintragung ins Handelsregister Hamburg


Bank

  • Eröffnung eines Geschäftskontos für die Firma
  • Einzahlung des Stammkapitals


Terminvereinbarungen für die notwendigen Besprechungen übernehmen wir für Sie.

Rechtsformen für Unternehmen

Eine allgemeingültige Aussage darüber, welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist, gibt es nicht. Vielmehr muss immer auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles abgestellt werden. In den meisten Fällen ist allerdings die GmbH die günstigste Rechtsform für ausländische Unternehmensgründer. Diese Gesellschaftsform wird darum auch von den meisten ausländischen Investoren für ihre Niederlassung in Deutschland gewählt. Der wesentliche Vorteil der GmbH liegt darin, dass die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt ist. Dieses Kapital beträgt mindestens 25.000 EURO und muss bei der Firmengründung mindestens zur Hälfte eingezahlt sein. Das Stammkapital kann später in vollem Umfang eingesetzt werden, um betriebsnotwendige Investitionen zu tätigen und ist somit nicht blockiert. Jede GmbH wird ins Handelsregister eingetragen.

Für Unternehmen, die bisher noch keine Geschäftsbeziehungen nach Deutschland unterhielten, ist oftmals die unselbständige Repräsentanz eine sinnvolle und vor allem preiswerte Alternative, z.B. um den deutschen Markt zu erkunden. Es ist allerdings zu beachten, dass keine direkten Geschäftsabschlüsse getätigt werden dürfen, sondern nur Information und Beratung angeboten werden können. Rechtswirksame Handlungen dürfen nur von der Muttergesellschaft im Heimatland vollzogen werden.

Wir begleiten Sie bei den notwendigen Formalitäten sowohl was die Gründung einer eigenen Gesellschaft als auch einer Repräsentanz anbelangt. 

Bürosuche

Um den Betrieb Ihres Unternehmens in Hamburg aufzunehmen, sind Geschäftsräume erforderlich. Dabei kann es sich um

  • ein normales Büro
  • ein Wohnbüro
  • ein Büro im Bürozentrum oder
  • Gewerberäume/-flächen


handeln. Wir helfen bei der Suche und bei der anschließenden Gewerbeanmeldung beim Wirtschafts- und Ordnungsamt.

Aufenthaltserlaubnis

Jeder Nicht-EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, um in Hamburg Geschäfte machen zu können.

Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Deutschen Botschaft /dem Konsulat im Heimatland stellen und eine Kopie hiervon an uns per Fax senden
  • ein Firmenprofil ausfüllen (evtl. mit Business-Plan und Ertragsvorschau als Anlage) und auch an uns senden


Der Antrag wird von der Handelskammer bewertet. Deren Stellungnahme beeinflusst entscheidend die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Wir bearbeiten parallel von Hamburg aus die Unterlagen und übersenden die Kopien des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mit dem Firmenprofil und unserer Stellungnahme an die Ausländerbehörde und beschleunigen das Verfahren.

Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Folgende Aspekte sind bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Deutschland weiterhin zu berücksichtigen:

  • Erarbeitung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes
  • Suche nach Geschäftskontakten
  • Suche nach Geschäftspartnern
  • Einstellung von Mitarbeitern
  • Suche nach einer Privatwohnung
  • Suche nach geeigneten Lagerflächen
  • Suche nach attraktiven Ausstellungsflächen
  • Information über Zollvorschriften
  • Information über technische Vorschriften
  • Information über gewerberechtliche Vorschriften
  • Einrichtung von Telefon, Fax und Internetanschluss
  • Kauf von Büroausstattung, Büromaschinen etc.
  • Herstellung von Geschäftsbriefpapier, Visitenkarten
  • ggf. Kauf eines Kraftfahrzeuges


Wir helfen Ihnen bei allen Schritten oder vermitteln Ihnen die geeigneten Gesprächspartner.

Das Team des Hamburg Welcome Center berät kostenlos zu den Themen Arbeiten, Studieren, Wohnen und Familie. Gerne beantworten die Mitarbeiter Fragen zum Alltag in Hamburg und helfen mit Informationsbroschüren weiter.